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   LG Düsseldorf, 10.11.2005 - 25 T 635/05   

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https://dejure.org/2005,18007
LG Düsseldorf, 10.11.2005 - 25 T 635/05 (https://dejure.org/2005,18007)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2005 - 25 T 635/05 (https://dejure.org/2005,18007)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2005 - 25 T 635/05 (https://dejure.org/2005,18007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freistellung von auf Grund eines mit der Versicherung vereinbarten Selbstbehaltes beim Schuldner verbleibenden Krankheitskosten von der Pfändung; Stellung eines Antrags auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrags durch den Schuldner; Berücksichtigung der Krankenkosten als ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Lohnpfändung: Selbstbehalt bei privater Krankenversicherung zu berücksichtigen

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 664 M 2444/04
  • LG Düsseldorf, 10.11.2005 - 25 T 635/05

Papierfundstellen

  • JurBüro 2006, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZB 35/08

    Rechtfertigung einer Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens durch

    Im Hinblick auf medizinische Behandlungen ist dies dann der Fall, wenn der Schuldner Beträge aufwenden muss, die ihm aus Anlass einer Krankheit entstehen (LG Düsseldorf JurBüro 2006, 156; Stein/Jonas/Brehm, ZPO 22. Aufl. § 850f Rn. 4; Zöller/ Stöber, aaO § 850f Rn. 4; Musielak/Becker, ZPO 6. Aufl. § 850f Rn. 5; Kessal-Wulf in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl. § 850f ZPO Rn. 7), ohne dass die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
  • AG Schopfheim, 12.12.2016 - 2 M 864/11

    Pfändungsfreibetrag - Mehraufwand wegen Schwerbehinderung

    Im Hinblick auf medizinische Behandlungen ist dies dann der Fall, wenn der Schuldner Beträge aufwenden muss, die ihm aus Anlass einer Krankheit entstehen (LG Düsseldorf, JurBüro 2006, 156 = BeckRS 2007, 10768; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850f Rdnr. 4; Zöller/Stöber, § 850f Rdnr. 4; Musielak/Becker, ZPO 6. Aufl., § 850f Rdnr. 5; Kessal-Wulf, in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 850f ZPO Rdnr. 7), ohne dass die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
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